Wallbox Förderung

NEU ab 26. September 2023: KfW Förderung 442

“Solarstrom für Elektroautos”

Thüringen fördert die Installation öffentlicher Ladepunkte

Im Rahmen der Thüringer Ladeinfrastruktur-Strategie (LISS) fördert das Land auch weiterhin den Aufbau eines flächendeckenden E-Tankstellennetzes. Die inzwischen realisierte Zielstellung bis Ende 2020 war es, gemeinsam mit den kommunalen Energieversorgern einen Mindestbestand von 410 Ladesäulen mit maximal 30 Kilometern Abstand zwischen den Lade-Gelegenheiten aufzubauen.

Die Förderung öffentlicher und halböffentlicher Ladepunkte gestaltet sich nunmehr analog der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des Bundesverkehrsministeriums. Mit bis zu 60 Prozent der Kosten werden öffentliche Normal- und Schnellladesäulen gefördert. Die Höhe der Förderung ist

    • je Normalladepunkt bis einschließlich 22 kW auf max. 2.500 Euro,
    • je Schnellladepunkt größer 22 bis kleiner als 100 kW auf max. 10.000 Euro und
    • je Schnelladepunkt ab einschließlich 100 kW auf max. 20.000 Euro begrenzt.

Ergänzend kann der Netzanschluss pro Standort mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Förderung beträgt für den Anschluss an das Niederspannungsnetz max. 10.000 Euro und an das Mittelspannungsnetz max. 100.000 Euro.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen die Beschaffung und Modernisierung von Ladesäulen, Netzanschluss, Kabel, Leistungselektronik, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme, WLAN-Ausstattung, Pufferspeicher und die Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.

Für die volle Förderung muss die Ladesäule 24h pro Tag an 7 Tagen der Woche öffentlich zugänglich sein. Andernfalls sinkt die Förderquote um 20 Prozent. Grundvoraussetzung für die Förderung ist der Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbarer Energie (zertifizierter Grünstrom-Liefervertrag) oder mit Strom aus vor Ort eigenerzeugter erneuerbarer Energie (z.B. aus eigener PV-Anlage).

 

APRIL 2022
Neue Wallbox Förderung in NRW! Gefördert wird die Anschaffung einer nicht-öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Ladesäule beziehungsweise für die Wallbox inkl. dem angeschlagenen Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme. Zusätzlich Kosten für Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten Energiemanagementsysteme, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Anfahrschutz, Beleuchtung Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche Montage und Inbetriebnahme

 

Tipp No. 2: Wallbox Förderung KfW 441 für Unternehmen

KfW Wallbox Förderung

 

Jetzt 900 Euro Zuschuss sichern!

Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

Mit der KFW Wallbox Förderung für Unternehmen KfW 441 kannst Du an deinem Unternehmensstandort mit minimalen Kosten eine professionelle Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter errichten um die Firmenwagen zu laden.

Der Umstieg vom Fahrzeug mit herkömmlichem Verbrennungsmotor auf ein E-Fahrzeug ist anfangs mit einer zusätzlichen Investitionen verbunden: Der Kaufpreis für Elektrofahrzeuge ist noch immer vergleichsweise höher. Außerdem erfordert die Anschaffung der geeigneten Ladeinfrastruktur für die Mitarbeiter einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Dieser lässt sich jedoch mit der KfW Förderung 441 auf ein Minimum reduzieren. Firmenwagen laden wird so mit bis zu 70% der Gesamtkosten bezuschusst. Wir unterstützen Dich dabei, diesen Mehraufwand zu minimieren:

KfW Förderung für Unternehmen: Laden mit staatlicher Förderung!

Die meisten der von uns angebotene Ladestation sind gemäß dem Förderprojekt KfW 441 förderfähig. Für die Anschaffung einer Wallbox erhälst Du einen Zuschuss von pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.

Stelle zuerst HIER den Förderantrag und bestelle dann direkt in unserem Wallbox Shop.

KFW 441 – Alle Informationen findest Du hier:

Alle Details zur KfW Förderung 441 findest Du hier.

Als Unternehmen kannst Du Firmenwagen laden mit einem Zuschuss für die Anschaffung und Errichtung der Ladeinfrastruktur an nicht-öffentlichen Stell­plätzen bekommen und erhälst so bis zu 70% der Gesamtkosten subventioniert.

E-Dienstwagen laden: Der Wallbox Zuschuss KfW 441 gilt für einen oder mehrere Ladepunkte. Wichtig: Gefördert werden bis zu 50 Ladepunkte an einem Unternehmensstandort. Die für den Zuschuss notwendigen Bedingungen findest du im folgenden.

Wir leisten Dir gerne Unterstützung und begleiten Dich durch den Anmeldeprozess, da wir Unternehmen beim zügigen Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland helfen möchten.

Vorgehensweise für die KfW Förderung Wallbox mit 900 Euro Zuschuss

Zunächst den Zuschuss direkt HIER bei der KfW beantragen.

Wichtig: Vor dem Kauf der Ladestation musst Du den Zuschuss für die Wallbox bei der KfW beantragen.

Bitte dazu über den Link das Dokument „Merkblatt Ladestationen für Unternehmen (441) aufrufen.

Danach folgst Du der Anleitung der KFW für Ladestationen Elektroautos – Unternehmen. Im Rahmen der Antragstellung nennst Du bitte die Anzahl der Ladepunkte, die errichtet werden sollen an. Wichtig ist, dass diese nachträglich nicht mehr geändert werden kann. Sonst müsstest Du einen weiteren Antrag zum Zuschuss bei der KfW einreichen. Nach Deiner Beantragung erhälst Du von der KFW eine Bestätigung deines Antrages mit der Bitte Dich dann noch zu identifizieren. Direkt nach dem Erhalt der KFW Antragsbestätigung und der  Identifizierung kannst Du mit der Bestellung Deiner Wallbox in unserem Wallbox Shop beginnen!

Wir sind eine in Deutschland ansässiges Unternehmen, sodass es für uns selbstverständlich ist, dass Du von uns eine KFW-konforme Rechnung in deutscher Sprache und mit Angabe der Steuernummer bekommst! Diese kannst Du dann nach Installation bei der KFW einreichen, um die Kosten von 900 Euro pro Ladepunkt erstattet zu bekommen. So einfach ist die KfW Wallbox Förderung!

Welche Voraussetzungen zur Förderung gibt es?

Anforderungen an die Ladestation

Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die von Unternehmen am Standort in Deutschland errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.

Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.

Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22kW pro Ladepunkt aufweisen. Aber: Du kannst auch eine oder mehrere 11kW Wallboxen installieren, Förderung in Anspruch nehmen.

Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem
Fachpersonal vorgenommen werden. Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungs-Anschlussverordnung) erfolgen.

Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien

Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.

Wichtige Informationen zu Strom aus regenerativen Quellen und eine Marktübersicht ÖKOSTROM findest Du hier.

Der Ökostrom kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.

 

Tipp No. 3: Wallbox Förderung KfW 439 für Kommunen

Förderung von Ladestationen für:

    • Kommunen und Landkreise
    • deren rechtlich unselbständige Eigen­betriebe
    • kommunale Zweckverbände

Mit der KFW Wallbox Förderung für Kommunen KfW 439 wird die Anschaffung von Ladestationen an Stellplätzen ohne öffentlichen Zugang für Kommunen gefördert. Die Ladestation darf nur den Beschäftigten der Kommune zugänglich sein. Somit können sowohl kommunal genutzte Fahrzeuge als auch privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten der Kommune damit geladen werden.

Der Umstieg von Fahrzeugen mit herkömmlichem Verbrennungsmotor auf ein E-Fahrzeug ist anfangs mit einer zusätzlichen Investitionen verbunden: Der Kaufpreis für Elektrofahrzeuge ist noch immer vergleichsweise höher. Außerdem erfordert die Anschaffung der geeigneten Ladeinfrastruktur für die Mitarbeiter einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Der Mehraufwand für die Kommune lässt sich mit der KfW Förderung 439 auf ein Minimum reduzieren. Kommunale Elektrofahrzeuge und Elektrofahrzeuge der Mitarbeiter für private Fahrten können so einfach und zukunftssicher geladen werden. Erhalte so bis zu 900 Euro Zuschuss für jeden Ladepunkt. Der Mindestzuschussbetrag beträgt 9.000 Euro und die Mindestanzahl der Ladepunkte beträgt 10 Ladepunkte:

KfW Förderung für Kommunen: Laden mit staatlicher Förderung!

In unserem Wallbox-Shop findest Du eine Vielzahl an Ladestationen , die die Voraussetzungen des Förderprojekts KfW 439 erfüllt. Für die Anschaffung einer Wallbox erhälst Du einen Zuschuss von pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Sofern Du nicht sicher bist, ob die jeweilige Wallbox gefördert wird, kannst Du Dich HIER direkt bei der KFW informieren, oder schreibst uns eine kurze Nachricht.

Stelle zuerst den Förderantrag und bestelle dann direkt in unserem Wallbox Shop.

KFW 439 – Alle Informationen findest Du hier:

Alle Details zur KfW Förderung 439 findest Du hier.

Als kommunaler Arbeitgeber kannst Du die Kommunalfahrzeuge mit der geförderten Ladeinfrastruktur günstig laden, oder auch den kommunalen Mitarbeitern die Gelegenheit geben, das Privatfahrzeug zu Laden. Der KfW-Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, max. aber 900 EUR pro Ladepunkt. Die Gesamtkosten müssen mindestens € 12.857,14 betragen

Mit dem KfW-Zuschuss für die Anschaffung und Errichtung der Ladeinfrastruktur an nicht-öffentlichen Stell­plätzen der Kommune erhälst Du so einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt für die Anschaffung einer neuen Ladestation mit bis zu 22kW Ladeleistung, inklusive etwaiger Batteriespeicher.

E-Dienstwagen laden: Der Wallbox Zuschuss KfW 439 gilt für einen oder mehrere Ladepunkte. Wichtig: Gefördert werden Ladestationen, d.h. Wallboxen und Ladesäulen mit einer Leistung von max. 22kW. Die für den Zuschuss notwendigen Bedingungen findest du im folgenden.

Wir leisten Dir gerne Unterstützung und begleiten Dich durch den Anmeldeprozess, da wir Unternehmen beim zügigen Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland helfen möchten.

Vorgehensweise für die KfW Förderung Wallbox mit 900 Euro Zuschuss

Zunächst den Zuschuss direkt bei der KfW beantragen: Stelle den Antrag (PDF) direkt bei der KfW. Am einfachsten geht’s per E-Mail: Sende dann den ausgefüllten Antrag an: kommune@kfw.de.

Wichtig: Vor dem Kauf der Ladestationen musst Du den Zuschuss für die Ladestationen bei der KfW beantragen

Nachdem die Ladestationen installiert sind und in Betrieb genommen wurden, sind bei dieser Förderungsmassnahme
die Daten zur Lade­station auf der Online-Plattform der „OBELIS gewerblich” – (Online-Berichterstattung Lade­infrastruktur) unter www.obelis.now-gmbh.de der Nationalen Leitstelle Lade­infrastruktur unter dem Dach der NOW einzutragen. Diese Daten werden benötigt, um eine wissen­schaftliche Begleit­forschung machen zu können

Nachweis der Mittelverwendung
Nach Abschluss Ihres Vorhabens, spätestens jedoch 12 Monate nach Förder­zusage, ist das Formular Verwendungsnachweis und Auszahlung bei der KfW einzureichen. Sobald dieses bean­standungs­frei geprüft wurde, zahlt die KfW den Zu­schuss aus.

 

Tipp No. 4: Wallbox Förderung KfW 440 für Privatpersonen

Die Förderung KfW 440 (für Privat) lief ab Herbst 2020 bis Ende Oktober 2021. Sofern Du in diesem Zeitraum einen Antrag bei der KfW gestellt hattest und dieser bewilligt wurde, hast Du in der Regel 9 Monate Zeit, um die Wallbox zu kaufen und diese installieren zu lassen. Du hast den Antrag KfW 441 gestellt, erfüllst die Anforderungen und benötigst noch eine Wallbox? Dann schau schnell in unseren Wallbox-Shop und bestelle Deinen Favoriten. Wir liefern innerhalb weniger Tage und vermitteln regional auch Elektrofachbetriebe.

 

Tipp No. 5: Regionale Wallbox Förderung

  • Über die Förderungsmaßnahmen der KfW hinaus gibt es in Deutschland zahlreiche Förderprogramme zum Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur. Wir möchten hier nur auf einige wenige explizit hinweisen und empfehlen Dir auf jeden Fall, Dich noch zusätzlich bei Deiner Stadt bzw. bei Deinem örtlichen Energieversorger nach Zuschüssen zu erkundigen. Beispiele sind:
  • Förderprogramm der Elektromobilität der Landeshauptstadt München
  • Förderung über das Sonderprogramm in Bayern: „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft
  • Förderung der Anschaffung von Wallboxen im Rahmen von Wallbox Prämien der lokalen Energieversorger

Installation öffentlicher Ladepunkte

Im Rahmen der Thüringer Ladeinfrastruktur-Strategie (LISS) fördert das Land auch weiterhin den Aufbau eines flächendeckenden E-Tankstellennetzes. Die inzwischen realisierte Zielstellung bis Ende 2020 war es, gemeinsam mit den kommunalen Energieversorgern einen Mindestbestand von 410 Ladesäulen mit maximal 30 Kilometern Abstand zwischen den Lade-Gelegenheiten aufzubauen.

Die Förderung öffentlicher und halböffentlicher Ladepunkte gestaltet sich nunmehr analog der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des Bundesverkehrsministeriums. Mit bis zu 60 Prozent der Kosten werden öffentliche Normal- und Schnellladesäulen gefördert. Die Höhe der Förderung ist

    • je Normalladepunkt bis einschließlich 22 kW auf max. 2.500 Euro,
    • je Schnellladepunkt größer 22 bis kleiner als 100 kW auf max. 10.000 Euro und
    • je Schnelladepunkt ab einschließlich 100 kW auf max. 20.000 Euro begrenzt.

Ergänzend kann der Netzanschluss pro Standort mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Förderung beträgt für den Anschluss an das Niederspannungsnetz max. 10.000 Euro und an das Mittelspannungsnetz max. 100.000 Euro.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen die Beschaffung und Modernisierung von Ladesäulen, Netzanschluss, Kabel, Leistungselektronik, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme, WLAN-Ausstattung, Pufferspeicher und die Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.

Für die volle Förderung muss die Ladesäule 24h pro Tag an 7 Tagen der Woche öffentlich zugänglich sein. Andernfalls sinkt die Förderquote um 20 Prozent. Grundvoraussetzung für die Förderung ist der Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbarer Energie (zertifizierter Grünstrom-Liefervertrag) oder mit Strom aus vor Ort eigenerzeugter erneuerbarer Energie (z.B. aus eigener PV-Anlage).

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