Copyright by privat-ladenDesign & Developed by Themeseye
Neue Wallbox Förderung 2023 über die KfW (KfW442)
PV-Anlagen Förderung gemäß KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos
Ab dem 26. September 2023 kannst du die neue KfW Förderung 442 bei der KfW beantragen. Mit der neuen Förderung KfW442 sind auch Wallboxen für Privathaushalte förderfähig:
Hierbei sind insbesondere die Wallboxen interessant, die das PV-Überschussladen beherrschen. In unserem Produktprogramm findest du zum Beispiel folgende Wallboxen, die sich für die Anbindung an deine Solaranlage sehr gut eignen:
Sende uns jetzt eine mail mit deiner Anfrage für Wallbox, Wechselrichter, Solarmodulen und Batteriespeicher. Gerne senden wir dir ein Komplettangebot! Lediglich die
Ab sofort bieten wir auch PV-Komplettpakete, bestehend aus Solarmodulen, Wechselrichter, Batteriespeicher und Ladestation. Unser Angebot wird ständig erweitert, gerne kannst du uns auch einfach eine Anfrage zu deinen Wunschprodukten senden.
Darüber hinaus bieten wir viele weitere Modelle anderer Hersteller und mit unterschiedlichen Funktionalitäten, je nach Kundenanforderung.
Wir empfehlen in jedem Fall, die Wallboxen rechtzeitig zu bestellen, da wir zum Jahresende mit einem hohen Bestellaufkommen aufgrund der neuen Fördermaßnahme rechnen.
Die neue Förderung der KfW („KfW 442- Solarstrom für Elektroautos“) bezieht sich auf Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Zusammen mit einer Wallbox gibt es einen Zuschuss von insgesamt bis zu € 10.200,-.
Der Zuschuss wird gewährt für den Kauf und Anschluss von Ladestationen, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Die KfW 442 Förderung kann von Eigentümer/-innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder bereits bestellt haben in Anspruch genommen werden.
Die Antragstellung der neuen Förderung KfW442 ist ab dem 26.09.2023 möglich. Wir werden darüber auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.
Mit der Förderung Solarstrom für Elektroautos KfW442 von der KfW wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher finanziell gefördert.
Das Ziel dieser Förderung ist es, dass die Elektroautos von Privatpersonen mit selbst erzeugtem, klimafreundlichen Solarstrom aufgeladen werden können.
Die Inhalte der KfW Förderung KfW 442 lauten wie folgt:
Die Voraussetzungen für die Förderung nach KfW442:
Ergänzender Hinweis: Der Zuschuss KfW442 kommt nicht in Frage für:
Im Überblick. Die Zuschusshöhe der KfW Förderung 442 und die Auszahlung:
Die Vorgehensweise zur Beantragung der KfW Förderung 442
Die neue Förderung der KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr durchgeführt und durch die NOW GmbH und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet. Die Förderung KFW442 hat das Förderziel, die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden zu fördern.
Ziel ist es, Privatpersonen zu motivieren, Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen, um so das Laden des eigenen elektrisch betriebenen Autos mit selbst erzeugtem Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage zu nutzen.
Um den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage weiter zu erhöhen, wird zusätzlich zur Photovoltaikanlage und zur Ladestation die Anschaffung von Solarpeichern gefördert. Damit leistet das gesamte System einen Beitrag zur Stärkung der Elektromobilität sowie einen grundsätzlichen Beitrag zur Netzstabilität im Kontext der dezentralen Energieversorgung auf privater Ebene.
FAQ und häufigste Fragen zur KfW-Förderung 442:
Wer kann einen Antrag nach KfW442 stellen?
Natürliche Personen, Privatpersonen, die Eigentümerin oder der Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland sind und deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder dieses verbindlich bestellt hat.
Was wird mit KfW442 gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Stromerzeugung und-Nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:
Für den Erhalt der Förderung ist es erforderlich, dass alle drei Komponenten noch nicht vorhanden sind und fabrikneu beschafft werden. Für Ladestationen, die das bidirektionale Laden ermöglichen, gibt es zusätzlich zur Förderung der Ladestation einen Innovationsbonus in Höhe von € 600,-.
Im Haushalt der antragstellenden Person muss zwingend ein Elektroauto zugelassen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss ihres Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf dem Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich aus Leistungsabhängigen Pauschalbeträge für die Photovoltaikanlage und den Solarstrom Speicher sowie den Pauschalbeträgen für die Ladestationen und gegebenenfalls den Innovationsbonus für die bidirektionale Ladestation zusammen
Maximal kann so eine Förderung in Höhe von € 10.200 erzielt werden. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.
Die Ermittlung der Gesamtkosten setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:
CHECK- bekomme ich die Förderung KFW442?
Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Copyright by privat-ladenDesign & Developed by Themeseye