KFW 442 Förderung

Solar-Wallboxen

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Neue Wallbox Förderung 2023 über die KfW (KfW442)

PV-Anlagen Förderung gemäß KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos

Ab dem 26. September 2023 kannst du die neue KfW Förderung 442 bei der KfW beantragen. Mit der neuen Förderung KfW442 sind auch Wallboxen für Privathaushalte förderfähig:

  • Normale PV-Wallboxen, die das Solarladen, bzw. das Überschussladen ermöglichen, werden mit einem Betrag von € 600,- bezuschusst
  • Bidirektionale Wallboxen, die die Möglichkeit bieten, überschüssige Energie zurück in das Stromnetz oder das Netz einzuspeisen, werden mit einem Betrag in Höhe von € 1.200,- gefördert

Hierbei sind insbesondere die Wallboxen interessant, die das PV-Überschussladen beherrschen. In unserem Produktprogramm findest du zum Beispiel folgende Wallboxen, die sich für die Anbindung an deine Solaranlage sehr gut eignen:

  • myenergy Zappi v2.1
  • go-e Charger Gemini
  • Fronius Wattpilot
  • VoltTime Source 2
  • Ratio Solar
  • Smartfox Pro Charger
 

Sende uns jetzt eine mail mit deiner Anfrage für Wallbox, Wechselrichter, Solarmodulen und Batteriespeicher. Gerne senden wir dir ein Komplettangebot! Lediglich die

Ab sofort bieten wir auch PV-Komplettpakete, bestehend aus Solarmodulen, Wechselrichter, Batteriespeicher und Ladestation. Unser Angebot wird ständig erweitert, gerne kannst du uns auch einfach eine Anfrage zu deinen Wunschprodukten senden. 

Darüber hinaus bieten wir viele weitere Modelle anderer Hersteller und mit unterschiedlichen Funktionalitäten, je nach Kundenanforderung.

Wir empfehlen in jedem Fall, die Wallboxen rechtzeitig zu bestellen, da wir zum Jahresende mit einem hohen Bestellaufkommen aufgrund der neuen Fördermaßnahme rechnen. 

Die neue Förderung der KfW („KfW 442- Solarstrom für Elektroautos“) bezieht sich auf Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Zusammen mit einer Wallbox gibt es einen Zuschuss von insgesamt bis zu € 10.200,-.

Der Zuschuss wird gewährt für den Kauf und Anschluss von Ladestationen, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Die KfW 442 Förderung kann von Eigentümer/-innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder bereits bestellt haben in Anspruch genommen werden.

Die Antragstellung der neuen Förderung KfW442 ist ab dem 26.09.2023 möglich. Wir werden darüber auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.

Mit der Förderung Solarstrom für Elektroautos KfW442 von der KfW wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher finanziell gefördert.

Das Ziel dieser Förderung ist es, dass die Elektroautos von Privatpersonen mit selbst erzeugtem, klimafreundlichen Solarstrom aufgeladen werden können.

Die Inhalte der KfW Förderung KfW 442 lauten wie folgt:

  • Gefördert wird der Kauf einer neuen Ladestation (Wallbox mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung).
  • Gefördert wird der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt Peak Spitzenleistung.
  • Gefördert wird der Kauf eines neuen Solarstrom Speichers mit mindestens 5 Kilowattstunden Speicherkapazität.
  • Gefördert wird der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage inklusive aller Installationsarbeiten.
  • Gefördert wird ein Energiemanagement System zur Steuerung der Gesamtanlage.

 

Die Voraussetzungen für die Förderung nach KfW442:

  1. Du schaffst eine Ladestation an, zusammen mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Alle Komponenten müssen fabrikneu sein.
  2. Du hast bis zum Zeitpunkt des Antrags bei der KfW noch keine dieser Komponenten bestellt.
  3. Du besitzt ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug!), das entweder auf dich oder auf eine in deinem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Alternativ kann auch ein Elektroauto bestellt worden sein. Dies muss über einen Antrag nachgewiesen werden. Falls das Elektroauto privat geleast wird, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
  4. Das Wohngebäude steht schon und du wohnst schon dahin.
  5. Wichtig: Ein Firmen- oder Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen der KfW442.

Ergänzender Hinweis: Der Zuschuss KfW442 kommt nicht in Frage für:

  • Neubauten vor Einzug
  • Ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen

Im Überblick. Die Zuschusshöhe der KfW Förderung 442 und die Auszahlung:

  • Für Ladestation gibt es pauschal 600€ Zuschuss
  • Für eine Ladestation mit bidirektionaler Ladefähigkeit gibt es einen Pauschalbetrag von 1.200€ Zuschuss
  • Für die Photovoltaikanlage gibt es einen Maximalbetrag von 6.000€ (600€ pro kWp).
  • Für den Solarstrom-Speicher gibt es einen Zuschuss von max. 3.000€ (250 € pro kWh)

Die Vorgehensweise zur Beantragung der KfW Förderung 442

  1. Zuschuss beantragen.
  2. Vorhaben umsetzen.
  3. (ab März 2024): Nachweise erbringen, einreichen und Zuschuss erhalten

Die neue Förderung der KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr durchgeführt und durch die NOW GmbH und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet. Die Förderung KFW442 hat das Förderziel, die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden zu fördern.

Ziel ist es, Privatpersonen zu motivieren, Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen, um so das Laden des eigenen elektrisch betriebenen Autos mit selbst erzeugtem Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage zu nutzen.

Um den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage weiter zu erhöhen, wird zusätzlich zur Photovoltaikanlage und zur Ladestation die Anschaffung von Solarpeichern gefördert. Damit leistet das gesamte System einen Beitrag zur Stärkung der Elektromobilität sowie einen grundsätzlichen Beitrag zur Netzstabilität im Kontext der dezentralen Energieversorgung auf privater Ebene.

FAQ und häufigste Fragen zur KfW-Förderung 442: 

Wer kann einen Antrag nach KfW442 stellen?

Natürliche Personen, Privatpersonen, die Eigentümerin oder der Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland sind und deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder dieses verbindlich bestellt hat.

Was wird mit KfW442 gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Stromerzeugung und-Nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:

  • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
  • Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 kW Leistung

Für den Erhalt der Förderung ist es erforderlich, dass alle drei Komponenten noch nicht vorhanden sind und fabrikneu beschafft werden. Für Ladestationen, die das bidirektionale Laden ermöglichen, gibt es zusätzlich zur Förderung der Ladestation einen Innovationsbonus in Höhe von € 600,-.

Im Haushalt der antragstellenden Person muss zwingend ein Elektroauto zugelassen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt sein. 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss ihres Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf dem Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich aus Leistungsabhängigen Pauschalbeträge für die Photovoltaikanlage und den Solarstrom Speicher sowie den Pauschalbeträgen für die Ladestationen und gegebenenfalls den Innovationsbonus für die bidirektionale Ladestation zusammen

Maximal kann so eine Förderung in Höhe von € 10.200 erzielt werden. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.

Die Ermittlung der Gesamtkosten setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

  1. Photovoltaikanlage, Wechselrichter, Solarstromspeicher, Ladestation.
  2. Energiemanagement / Lademanagementsystem zur Steuerung des Gesamtsystems.
  3. Elektrischer Anschluss
  4. Notwendige Elektroinstallationsarbeiten
  5. Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschluss am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz
  6. Notwendige Ertüchtigung beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems

 

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