Photovoltaik & Elektroauto

KfW-Zuschuss für Ladestationen

Wallbox für Photovoltaik

PV für das Elektroauto
Mit PV Elektrofahrzeug laden

Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien: Mit einer Wallbox für Photovoltaik Strom tanken

Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Wichtige Informationen zu Strom aus regenerativen Quellen und eine Marktübersicht ÖKOSTROM findest Du hier. Der Ökostrom kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.

Da dieses Thema immer wichtiger wird, findest Du hier eine

Marktübersicht Batteriespeicher

Anforderungen an die Ladestation

Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbst-genutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.

Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.

Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen. Aber: Du kannst auch eine 22kW Wallbox installieren, und diese von deinem Elektriker dauerhaft auf eine maximale Leistung von 11kW einstellen lassen. Auch dann kannst Du die Förderung in Anspruch nehmen.

Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem
Fachpersonal vorgenommen werden. Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungs-Anschlussverordnung) erfolgen.

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