KFW Wallbox Förderung KfW440

KfW Wallbox Förderung
Jetzt 900 Euro Zuschuss sichern!

Zuschuss für Ladestationen

Der Umstieg vom Fahrzeug mit herkömmlichem Verbrennungsmotor auf ein E-Fahrzeug ist anfangs mit einer zusätzlichen Investitionen verbunden: Der Kaufpreis für Elektrofahrzeuge ist noch immer vergleichsweise höher. Außerdem erfordert die Anschaffung der geeigneten Ladeinfrastruktur für das Laden zuhause einen finanziellen Mehraufwand, nicht jedoch mit der KfW Förderung Wallbox: Wir ermöglichen Dir, diesen Mehraufwand zu minimieren:

KfW Förderung Wallbox: Laden mit staatlicher Förderung!

Viele von uns angebotene Ladestation sind gemäß dem Förderprojekt KfW 440 förderfähig. Für die Anschaffung einer Wallbox erhälst Du einen Zuschuss von pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.

Stelle zuerst HIER den Förderantrag und bestelle dann gleich in unserem Wallbox Shop.

KFW 440 – Hole Dir 900 Euro Zuschuss für die Anschaffung Deiner Wandladestation und Wallbox privat. So geht`s:

Als Eigentümer, Wohnungs­eigentümer-Gemein­schaft, Mieter und Vermieter kannst Du einen 900 Euro Zuschuss für die Anschaffung und Errichtung Deiner 11kW oder 22 kW Wallbox an privat genutzten Stell­plätzen bekommen. Nutze es!

Der KFW Zuschuss gilt für einen oder mehrere Ladepunkte. Die für den Zuschuss notwendigen Bedingungen findest du im folgenden.

Wir leisten Dir gerne Unterstützung und begleiten Dich durch den Anmeldeprozess, da wir Dir mit deiner (dann kostenlosen) Ladeeinrichtung helfen möchten, Dein E-Auto endlich schnell und sicher zu Hause laden zu können.

Vorgehensweise für die KfW Förderung Wallbox mit 900 Euro Zuschuss

Zunächst den Zuschuss direkt HIER bei der KfW beantragen. Sofern Du Vermieter einer Immobilie bist, findest Du HIER Infos für VERMIETER.

Wichtig: Vor dem Kauf der Ladestation musst Du den Zuschuss für die Wallbox bei der KfW beantragen.

Bitte dazu über den Link das Dokument „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440) aufrufen.

Danach folgst Du der Anleitung der KFW für Ladestationen Elektroautos – Wohngebäude. Im Rahmen der Antragstellung gibst Du bitte die genaue Anzahl der Ladepunkte, die errichtet werden sollen an. Wichtig ist, dass diese nachträglich nicht mehr geändert werden kann. Sonst müsstest Du einen weiteren Antrag zum Zuschuss bei der KfW einreichen. Nach Deiner Beantragung erhälst Du von der KFW eine Bestätigung deines Antrages mit der Bitte Dich dann noch zu identifizieren. Direkt nach dem Erhalt der KFW Antragsbestätigung und der  Identifizierung kannst Du mit der Bestellung Deiner Wallbox in unserem Wallbox Shop beginnen!

Wir sind eine in Deutschland ansässiges Unternehmen, sodass es für uns selbstverständlich ist, dass Du von uns eine KFW-konforme Rechnung bekommst! Diese kannst Du dann einfach bei der KFW einreichen, um die Kosten von 900 Euro pro Ladepunkt erstattet zu bekommen. So einfach ist die KfW Förderung Wallbox!

Du solltest alle aktuellen Fördermittel ausschöpfen. Diese sind zum Beispiel:

Innovationsprämie bis Ende 2025

Bis zu 9.000 € Zuschuss für E-Autos

Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen

Welche Voraussetzungen zur Förderung gibt es?

Anforderungen an die Ladestation

Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbst-genutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.

Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.

Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen. Aber: Du kannst auch eine 22kW Wallbox installieren, und diese von deinem Elektriker dauerhaft auf eine maximale Leistung von 11kW einstellen lassen. Auch dann kannst Du die Förderung in Anspruch nehmen.

Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem
Fachpersonal vorgenommen werden. Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungs-Anschlussverordnung) erfolgen.

Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien

Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.

Wichtige Informationen zu Strom aus regenerativen Quellen und eine Marktübersicht ÖKOSTROM findest Du hier.

Der Ökostrom kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.

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